Leistungen der Lehrpraxis
Behandlung auf ärztliche Verordnung – alle Kassen. Mit einer Heilmittelverordnung für Podologie können Sie unkompliziert einen Termin bei uns vereinbaren.
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Unsere Leistungen
im Überblick
bei Erkrankungen mit besonderem Risiko für Fußschäden
Wenn eine der genannten Grunderkrankungen vorliegt, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine podologische Behandlung im Rahmen einer Heilmittelverordnung verordnen.
Podologische Behandlungen

bei eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus)
Sanfte Korrektur bei eingewachsenen Nägeln – Spangentherapie für schmerzfreie Füße
Unsere podologischen Leistungen werden auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung erbracht und richten sich nach den aktuellen medizinischen Leitlinien. Für Fragen oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.Spangentherapie

das kann behandelt werden
Wenn eine der genannten Grunderkrankungen vorliegt, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine podologische Behandlung im Rahmen einer Heilmittelverordnung verordnen.
Diese Maßnahmen dürfen nur auf Grundlage einer gesicherten medizinischen Diagnose verordnet werden. In unserer Lehrpraxis werden sie durch fortgeschrittene Podologie-Schüler*innen unter fachlicher Aufsicht durchgeführt. Zusätzlich beraten wir Sie individuell zur häuslichen Fußpflege, geeigneten Schuhen und möglichen Hilfsmitteln.Ärztlich verordnete podologische Leistungen
